Winterdienst
Haben Sie schon an den Winterdienst gedacht ?
Die Räumung von Schnee und Eis ist Sache des Grundstückseigentümers und gehört zur Verkehrssicherungspflicht.
Kommt jemand wegen mangelnden Winterdienst auf dem Grundstück zu Schaden muss der Grunstückseigentümer dafür haften.
Wir bieten Ihnen einen zuverlässigen und Kompetenten Winterdienst. Schneeräumung, Eisglättebekämpfung und Streudienst für private und gewerbliche Kunden mit den gesetzlich geregelten Pflichten des Winterdiensts.